Statuten vom 12.12.2015

I. NAME, SITZ, DAUER UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz, Dauer Unter dem Namen des “Tennisclub Baden” (TCB) besteht mit Sitz in Baden auf unbestimmte Dauer ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches. Art. 2 Zweck Der TCB bezweckt in erster Linie Pflege und Förderung des Tennissports. Er ist daneben bestrebt, nach Möglichkeit zur Hebung und Entwicklung des Fremdenverkehrs in Baden beizutragen. Der TCB kann zur Ausübung des Tennissports Spielplätze und Anlagen kaufen oder pachten, verwalten oder auf eigene Rechnung erstellen und betreiben. II. MITGLIEDSCHAFT Art. 3 Mitgliederkategorien Die Mitgliederkategorien sind: Ehrenmitglieder, Aktivmitglieder, Aktivmitglieder temporär, Tagesmitglieder, Tagesmitglieder temporär, die Juniorkategorien, Studentenmitglieder und Passivmitglieder. Wo die Spielberechtigung im folgenden nicht festgesetzt ist, wird sie vom Vorstand festgesetzt und im Platz- und Spielreglement festgehalten. Es steht dem Vorstand frei, versuchsweise zusätzliche Mitgliederkategorien zu schaffen und deren Beiträge festzusetzen. Soll eine solche Mitgliederkategorie später definitiven Charakter erhalten, so hat die Generalversammlung darüber zu befinden.

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